Fehlender Impressums-Link bei geschäftlichen Facebookseiten: Abmahnungen möglich

09.12.2016

Fehlender Impressums-Link bei geschäftlichen Facebookseiten: Abmahnungen möglich Er ist einfach weg. Seit mehreren Wochen. Der Impressums-Link bei Facebook.

Vielleicht ist es Ihnen noch gar nicht aufgefallen. Denn wer schaut schon auf der geschäftlichen Facebook-Seite regelmäßig nach, ob noch alle Links da sind.
Es gibt ja schließlich anderes zu tun.

Facebook hatte vor etwa zwei Jahren einen Impressums-Link eingeführt um der deutschen Rechtssprechung gerecht zu werden.

Seit einer Design-Änderung und dem Update Mitte November diesen Jahres ist der rechtlich wichtige Link in dem sozialen Netzwerk verschwunden. Genau das könnte für geschäftliche Social-Media-Profile oder Blogs zum Problem werden.

Denn: Nach § 5 des Telemediengesetzes muss auf allen geschäftsmäßigen „Telemedien“, sprich Seiten, das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ aufgeführt sein.

Alle, die kein Impressum haben, droht eine Abmahnung, denn sie verstoßen gegen deutsche Rechtssprechung. Ob Facebook den entscheidenden Link wieder einführt, dazu gibt es noch keine Informationen.

Unsere Tipps:

  • Sicher ist sicher: Verlinken Sie Ihre Facebook-Seite mit dem Impressum Ihrer Homepage
  • Gehen Sie auf die Starseite Ihres Facebook-Auftritts
  • Auf der rechten Seite befindet sich ein Infokasten mit einem Eingabefeld für die Adresse Ihrer Homepage
  • Fügen Sie dort den Link mit der Impressumseite Ihrer Homepage ein und speichern sie die Eingabe

Sie haben Fragen zum Thema Impressum bei Facebook oder zu Ihrem Facebook-Accout?
Wir beraten Sie gern.