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##BEGRUESSUNG##,
Seit heute, dem 27. September 2026, ist das neue EU-Gewährleistungslabel verpflichtend. Die Pflicht betrifft Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen – und damit auch viele Unternehmen aus dem Energie- und Brennstoffhandel.
Wer beispielsweise Heizöl, Holzpellets, Kaminholz, Flüssiggas, Schmierstoffe oder andere Waren an Privatkunden verkauft, muss den neuen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht berücksichtigen.
Bei Online-Verkäufen muss das Gewährleistungslabel in der vorgeschriebenen farbigen Fassung auf der Website eingebunden werden. Die Gestaltung des Labels ist verbindlich vorgegeben.
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