Datenschutzrechtliche Anforderung bei Cookie-Bannern überprüfen
Die datenschutzrechtliche Anforderung bei den Cookie-Bannern besagt, dass bereits auf der ersten Ebene die Möglichkeit bestehen muss, die vorgeschaltete Fläche zu schließen, ohne in das Setzen insbesondere von Tracking-Cookies einzuwilligen. Diese Regel ist nicht neu, trotzdem existieren noch viele Webseiten bei denen diese Anforderung nicht korrekt umgesetzt ist. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft seit Anfang dieses Jahres mit Hilfe eines automatisierten Analysewerkzeuges, ob die Cookie-Banner korrekt sind. Herausgefilterte Betreiber mit unkorrekten Webseiten konnten sich in Schritt eins dazu äußern und die Webseiten anpassen. Eine Verhängung von Bußgeldern im Folgenden wurde nicht ausgeschlossen. Es ist anzunehmen, dass auch weitere Bundesländer diese Art der Kontrolle übernehmen werden.
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