Wichtig: Abmahngefahr bei Verwendung des Produktnamens „CO2-neutral“Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Verwendung des Produktnamens „Heizöl CO2-neutral“ für Heizöl abmahngefährdet ist. Dies liegt daran, dass der Begriff „klimaneutral“ strengen rechtlichen Vorgaben unterliegt, die bei der Bezeichnung von Produkten nicht immer erfüllt sind.
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, haben wir den Standard-Produktnamen in unserem Energieshop auf „Heizöl CO2-kompensiert (Scope 1)“ geändert. Diese Bezeichnung ist rechtlich zulässig und beschreibt korrekt, dass die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung des Heizöls entstehen, durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden.
Wir bitten Sie daher, den Produktnamen „CO2-neutral“ auch auf anderen Bereichen Ihrer Webseite zu prüfen und ggf. anzupassen. Eventuell in der Kalkulation eingegebene Alias-Namen wurden von uns nicht geändert.
Sollten Sie Fragen oder Änderungswünsche haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dies nur ein allgemeiner Hinweis ist und keine Rechtsberatung darstellt. Bei konkreten Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit von Produktbezeichnungen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Herzlichst, Ihr Christian Winzer
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