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Liebe Kunden & Interessenten,

Wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter hat, dann sollten Sie unseren heutigen Newsletter auf jeden Fall weiterlesen! Aber auch für kleinere Unternehmensgrößen kann die Lösung sinnvoll sein - mehr weiter unten.

Seit dem 02.07.2023 gibt es in Deutschland das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen – kurz Hinweisgeberschutzgesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html ). Ziel des Gesetzes ist es Personen zu schützen, die Missstände oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden oder offenlegen möchten. Durch das Gesetz soll „Whistleblowern“ Angst vor Repressalien genommen werden.

Jedes Unternehmen, welches mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt wird per Gesetz dazu verpflichtet ab 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. In §40 des Gesetzes sind auch gleich die Bußgeldvorschriften aufgeführt, sollte ein Unternehmen dies versäumen.

Wir würden Sie gern bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe unterstützen. Sie haben ab sofort die Möglichkeit unser Modul zum Thema „Interne Meldestelle für Hinweisgeber“ auf Ihrer Website zu integrieren. Damit schaffen Sie die softwareseitige Lösung, welche Ihr verantwortlicher Mitarbeiter im Bearbeitungsprozess benötigt.

Unsere Lösung enthält:

  • Interne Plattform für die schriftliche oder mündliche Abgabe von Hinweisen
  • Einen individuellen durch Sie anpassbaren Fragebogen
  • Die Möglichkeit einer anonymen Hinweisgebung zur Steigerung der Akzeptanz
  • Die Möglichkeit des Uploads von Dateien, wobei Metadaten (z.B. bei Kamera, wo aufgenommen) beim Upload entfernt werden
  • Einstellbare Zugriffsberechtigungen
  • Eine Übersicht über Bearbeitungsstand für Hinweisgeber über Vorfall-Identifikationsnummer
  • Ein Erinnerungssystem, damit Meldungen innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet werden
Das Gesetz fordert weiterhin, dass die Bearbeiter der Hinweise einen Fachkundenachweis haben müssen. Die Bearbeitung der Hinweise können Sie optional aber auch bequem an uns auslagern, damit sind alle Bedingungen erfüllt.

Warum ein Hinweissystem auch für kleinere Unternehmensgrößen sinnvoll sein kann:
Gesetzlich sind kleinere Unternehmen nicht dazu verpflichtet, eine entsprechende Lösung vorzuhalten. Allerdings kann es dennoch Sinn machen entsprechende Hinweise intern zu bearbeiten bevor sie öffentlich werden. Wir geben folgende Punkte zu bedenken:
  • Hinweise können intern bearbeitet werden, bevor die Öffentlichkeit davon erfährt (soziale Medien!)
  • Schaden vermeiden durch frühzeitige Erkennung von Unregelmäßigkeiten
  • Zufriedenheit und Gerechtigkeitsgefühl der Mitarbeiter stärken

 

Demo anzeigen →


Funktionen:

  • (anonyme) Erfassung und Nachverfolgung von Hinweisen
  • Rechtssichere Bearbeitung von Hinweisen
  • Nachvollziehbarkeit
  • Alarmsystem um keine gesetzlichen Fristen zu verletzen

Installation:

  • Per Copy & Paste

Preise:

  • für Contentserver24 Flat Nutzer 29 € / Mon.
  • für alle anderen 59 € / Mon.
  • Installation & Layoutanpassung gratis enthalten
Modul anfordern →

 

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Herzlichst,
Ihr Christian Winzer

atrego GmbH
Fiete-Schulze-Str. 10 06116 Halle (Saale)
Tel.: 0345 - 213 898 90 Fax: 0345 - 213 898 99
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