Liebe Kunden & Interessenten,
wie in der letzten Woche den Medien zu entnehmen war, erfolgte eine Anpassung der Gesetzgebung bzgl. dem Heizölverkauf an Endverbraucher über Fernabsatzverträge. Heizöl wird von den Ausschlußgründen erfasst. Die Bekanntmachung wurde im Bundesgesetzblatt am 17.08.2021 veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 28.05.2022 in Kraft. Da nur eine Klarstellung erfolgt und keine Gesetzesänderung nötig ist, kann ab sofort danach gehandelt werden.
Es wird empfohlen den Kunden darauf hinzuweisen, dass ihm kein Widerrufsrecht zusteht. Dies sollte auch bei Schriftverkehr nach einer Bestellung (z.B. Auftragsbestätigung / Lieferscheine / Rechnung) kommuniziert werden.
Das müssen Sie jetzt anpassen: - Auftragsbestätigung - Lieferscheine - Rechnungen - AGB - auch auf der Webseite u. im Shop (wenn Sie bei uns Contentserver24-Flat Kunde sind, lassen Sie uns die geänderten AGB einfach zukommen, den Rest erledigen wir) - Online-Shop (keine Checkbox zur Bestätigung mehr, Hinweistext im Checkout und E-Mail, kein Versand der Widerrufsbelehrung per Mail) Nutzer des Contentserver24 Bestellsystems müssen sich keine Gedanken machen: Wie gewohnt, erhielt der Shop direkt nach bekanntwerden ein automatisches Update und erfüllt alle Vorgaben.
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Herzlichst, Ihr Christian Winzer
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