Von den meisten unbemerkt ist zum 24.02.2016 ein neues Gesetz in Kraft getreten. Dieses soll dem Verbraucherschutz dienen, bedeutet aber in der Praxis dass nun fast jede Webseite abmahngefährdet ist - sofern sie keine oder nur eine unvollständige Datenschutzerklärung anbietet.
Die Regelung betrifft nicht nur große Online-Shops, sondern auch „kleine“ Webseiten. Auch Webseiten die gar keine Kundendaten abfragen. Denn die Datenschützer sehen in der neuen Regelung nicht nur Namen, Telefonnummern oder E-Mail Adressen als personenbezogene Daten an. Auch IP-Adressen in Server-Logdateien oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook Like Button gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Darüber muss in einer Datenschutzerklärung informiert werden.
Hier besteht für alle Webseitenbetreiber Handlungsbedarf. Legen Sie eine entsprechende Unterseite an bzw. überprüfen Sie Ihre bestehende Datenschutzerklärung auf Vollständigkeit. Gern können Sie sich an uns wenden.
Unsere Kunden mit einer großen Contentserver24-Flat erhalten diese individuelle Unterseite automatisch und zeitnah angelegt.
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