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 21.08.2026

Keine Verbotsverfügung gegen Meta Smart Glasses – Datenschutz bleibt umstritten


atrego GmbH

smart BrilleDie Meta Smart Glasses dürfen derzeit in Deutschland weiter angeboten werden. Die Bundesnetzagentur sieht das für die Aufnahmefunktion vorhandene LED-Signal offenbar als ausreichend an, damit Dritte erkennen können, dass fotografiert oder gefilmt wird. Grundsätzlich sind smarte Geräte mit Kamera und Mikrofon jedoch problematisch, wenn Aufnahmen unbemerkt erfolgen und drahtlos übertragen werden können. Genau hier setzt die Kritik an: Ob ein kleines LED-Licht für eine tatsächlich aufgenommene Person in der Praxis immer eindeutig wahrnehmbar ist, lässt sich durchaus hinterfragen.

Die Bundesnetzagentur selbst betont, dass die Aufnahmesituation für Betroffene eindeutig erkennbar sein muss. Eine technische Zulässigkeit der Brille bedeutet zudem nicht, dass damit jede Aufnahme rechtlich erlaubt ist. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte gelten unabhängig davon, ob die LED leuchtet.

Mit Kameras, Mikrofonen und KI-Funktionen direkt an der Brille wird die Grenze zwischen praktischer Alltagshilfe und unbemerkter Datenerfassung zunehmend schwieriger erkennbar. Für Nutzer und Unternehmen bleibt deshalb Vorsicht geboten: Ein sichtbares Signal kann eine wichtige technische Voraussetzung erfüllen – es ersetzt aber nicht den Schutz der Privatsphäre und die Beachtung des Datenschutzrechts.

Für Unternehmen und IT-Verantwortliche ist die Entwicklung dennoch interessant. Smart Glasses könnten künftig nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch bei Serviceeinsätzen, Dokumentationen, Schulungen oder Augmented-Reality-Anwendungen eine größere Rolle spielen. Gleichzeitig müssen Unternehmen bei ihrem Einsatz genau prüfen, welche Daten verarbeitet werden, wer aufgenommen wird und wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden.


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