14.08.2026
Informationspflicht bei KI: Neue Transparenzregeln gelten seit August 2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzpflichten nach Artikel 50 des europäischen KI-Gesetzes (AI Act). Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bringt für Unternehmen ab sofort strenge Regeln zur Kennzeichnung und Information. Wer diese Regeln missachtet, riskiert empfindliche Bußgelder.
Die neuen Vorgaben betreffen verschiedene Bereiche der täglichen KI-Nutzung. Ein zentraler Punkt ist die direkte Interaktion mit den Nutzern. Wenn Kunden mit einem Chatbot, einem KI-Assistenten oder einem virtuellen Avatar kommunizieren, müssen sie darüber informiert werden. Diese Information muss grundsätzlich direkt zu Beginn des Gesprächs klar und verständlich erfolgen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Nutzung der KI für den Anwender von vornherein absolut offensichtlich ist.
Auch bei der Erstellung von Medien und Texten gelten neue Anforderungen. Anbieter von generativer KI müssen erzeugte Bilder, Videos oder Audio-Dateien so markieren, dass sie maschinenlesbar als KI-Inhalte erkannt werden können. Das geschieht meist über digitale Wasserzeichen in den Metadaten. Auch KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen ein klares Label tragen. Eine Ausnahme greift hier, wenn ein Mensch den Text vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und freigegeben hat. Besonders streng sind die Regeln für Deepfakes. Manipulierte Medien, die täuschend echt wirken, müssen zwingend und unmissverständlich als KI-erzeugt gekennzeichnet werden.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 konkrete Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Transparenzpflichten unterstützen sollen. KI-Nutzung soll für Anwender zunehmend nachvollziehbar sein. Unternehmen sollten daher ihre eingesetzten KI-Anwendungen überprüfen und klären, wann eine Informations- oder Kennzeichnungspflicht besteht. Neben den Transparenzregeln verpflichtet der AI Act Anbieter und Betreiber außerdem dazu, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den mit KI befassten Mitarbeitern sicherzustellen.
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