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 19.11.2025

Entwürfe der EU-Kommission im sogenannten "Digital-Omnibus" zur DSGVO


atrego GmbH

TastaturIm sogenannten „Digital-Omnibus“ der EU-Kommission sollen mehrere digitale Gesetzgebungen gleichzeitig reformiert und vereinfacht werden. Regulatorische Doppelungen sollen abgebaut werden. Besonders betroffen sind Regelwerke zu Datenschutz, Datennutzung, KI (Künstliche Intelligenz) und Cyber-Sicherheit. Der „Omnibus“-Ansatz besagt: Viele einzelne Änderungen werden in einem Paket gebündelt - dies soll die Gesetzgebungsprozesse beschleunigen.

Mit Fokus auf die DSGVO ist von folgenden Inhalten im Digital-Omnibus, welche im Netz veröffentlicht wurden, die Rede:

  1. Neue Definition von personenbezogenen Daten – es soll stärker entscheidend sein, ob ein bestimmter Akteur eine Person realistisch identifizieren kann. Das könnte den Schutzumfang verringern, weil Daten, die objektiv identifizierbar sind, aber praktisch nicht von jedem identifiziert werden können, eventuell nicht mehr als personenbezogen gelten.
  2. Einschränkung „sensibler Daten“ - „Besondere Kategorien personenbezogener Daten“ (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) sollen enger definiert werden. Nur Daten, die eindeutig auf geschützte Merkmale schließen lassen, wären somit noch sensibel. Kritiker sehen darin eine Abschwächung des Datenschutzes.
  3. Neue Ausnahmen für KI- und biometrische Verarbeitung - Für bestimmte KI-Anwendungen und biometrische Zwecke sollen zusätzliche Ausnahmen geschaffen werden. Das erleichtert Training und Betrieb von KI-Systemen, kann aber Risiken für Privatsphäre erhöhen.
  4. Mehr Verarbeitung auf Basis „berechtigter Interessen“ - Unternehmen könnten häufiger personenbezogene Daten ohne Einwilligung nutzen, wenn sie ein „legitimes Interesse“ geltend machen. Damit steigt die Befürchtung einer größeren Rechtsunsicherheit und schwächeren Kontrolle für Betroffene.
  5. Verschiebung der Aufsicht - Teile der DSGVO-Durchsetzung sollen an die EU-AI-Behörde übergehen. Nationale Datenschutzbehörden hätten weniger Einfluss, was die Aufsicht zentralisiert, aber auch entfernte.

Der Digital-Omnibus könnte also die DSGVO spürbar lockern. Befürworter sprechen von Entlastung und Modernisierung — Kritiker von einem möglichen Abbau von Datenschutzstandards.

 


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