09.09.2024
Bundesregierung beschließt Verordnung zu Cookie-Bannern und erntet sofort Kritik vom Verbraucherschutz
Am 04.09.2024 hat die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Die neue Verordnung auf Grundlage des § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) ermöglicht künftig eine Alternative zu den „Cookie-Bannern“. Nutzerinnen und Nutzer müssen dann nicht immer wieder in die Verwendung von Cookies einwilligen, sondern können ihre Entscheidungen dauerhaft hinterlegen.
Zukünftig können Dienste zur Einwilligungsverwaltung die Entscheidungen der Nutzerinnen und Nutzer über ihre erteilten und nicht-erteilten Einwilligungen verwalten. Auf diese Weise sollen die Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer werden. Einmal getroffene Entscheidungen müssen nicht ständig wiederholt werden, wenn Anbieter digitaler Dienste die hinterlegten Einstellungen akzeptieren. Für Anbieter digitaler Dienste bietet dieses Verfahren ebenfalls Vorteile. Sie können die Einwilligungen in einem rechtssicheren Verfahren nutzerfreundlich erfragen, ohne das Design ihrer Webseite durch ein Banner zu stören.
Die vollständige Verordnung ist nachzulesen unter:
https://bmdv.bund.de/tdddg-vo.html
Ebenfalls am 04.09.2024 wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zur neuen Verordnung eine Stellungnahme veröffentlicht. Dabei wurden mehrere Kritikpunkte am Einsatz von Einwilligungsdiensten aufgezeigt.
Die gesamte Stellungnahme ist nachzulesen unter: https://www.vzbv.de/publikationen/cookies-weiter-keine-entlastung-durch-einwilligungsdienste
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sagt also voraus, dass die neue Verordnung keine positive Wirkung auf die Cookie-Flut haben wird. Breits 2023 hatte die Verbraucherzentrale, nach eigenen Angaben, zum Referentenentwurf detailliert Stellung genommen, aber die Kritik wurde nicht ausgeräumt. Ein Hauptkritikpunk ist, dass Anbieter digitaler Dienste den Entscheidungen der Nutzer nicht Folge leisten müssen, da wiederholte Abfragen zur Einwilligung stattfinden dürfen. Das „Nerven“ mit der Nachfrage nach Cookies geht also weiter…
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