
Darin werden die Unternehmer aufgefordert, eine angebliche Bescheinigung für das Finanzamt mit Angaben unter anderem zu den erhaltenen Zuschüssen per E-Mail zurückzusenden. Teilweise sei noch eine vorgebliche Rechtsbehelfsbelehrung mit angedrohten Geld- und Freiheitsstrafen beigefügt, berichtet die IB weiter. Sie erklärt dazu: "Wir fordern definitiv keine Bescheinigung für das Finanzamt bei den Unternehmen ab." Die IHK rät deshalb dringend, auf eine solche Nachricht keinesfalls zu reagieren.