29.03.2019
EU-Urheberrecht – Keine Hilfe für die Kleinen
Eigentlich verfolgt die EU ein hehres Ziel: Sie will Urheber stärken, europaweit für Einheitlichkeit sorgen und Rechtssicherheit schaffen, auch auf digitalen Plattformen wie YouTube, Instagram und Co. Urheber sollen sich zukünftig darauf verlassen können, dass ihre Fotos, Videos und Texte nicht einfach millionenfach verbreitet werden, ohne dass sie ihre Erlaubnis dafür gegeben haben. Passiert es doch, sollen nach dem Willen der EU künftig die Plattformen haften – das ermöglicht Verhandlungen auf Augenhöhe, glaubt Brüssel. Ohne Upload-Filter geht es nicht Konkret bedeutet das: Sobald jemand auf einer Plattform wie Instagram oder Facebook ein Foto oder ein Video hochlädt, müssen die Plattformen sicherstellen, dass der Urheber einverstanden ist. Bei der Masse an täglich hochgeladenen Daten ist das händisch nicht möglich, die Plattformen werden deshalb vollautomatische Upload-Filter einsetzen müssen. Die wiederum können höchstwahrscheinlich nicht zwischen einem unveränderten Werk und – zum Beispiel – einer satirischen Überarbeitung unterscheiden. "In diesem automatischen Verfahren werden voraussichtlich auch viele unbedenkliche Inhalte blockiert", sagt IW-Ökonom und Studienautor Christian Rusche. Kleine Urheber haben das Nachsehen Das größte Problem ist aber noch ein anderes: Die Reform kommt gar nicht allen Rechteinhabern zugute. "Große Verlage und Interessengruppen schließen wahrscheinlich schnell mit den Plattformen Lizenzvereinbarungen ab, schließlich sind Veröffentlichungen in ihrem Sinne", sagt IW-Urheberrechtsexperte Marc Scheufen. "Kleine Gruppen oder einzelne Urheber stehen dann vor der Wahl, ob sie ungünstige Verträge annehmen oder mit den Plattformen gar nicht zusammenarbeiten." Von Verhandlung auf Augenhöhe kann also keine Rede sein. |
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