Förderart |
- Zuschuss (Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung)
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Fördergegenstand |
- Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
- digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
- Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen
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Fördervoraussetzungen |
- Durchführung des Vorhabens in einer oder mehreren Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt
- Einsatz aktueller oder zukunftsweisender, bisher im Unternehmen nicht eingesetzter Technologien
- für urheberrechtlich geschützte Teile des Projektes lückenloser Nachweis des Erwerbs oder der Berechtigung zur Verwendung
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Antragsberechtigte |
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
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Förderhöhe |
- bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. jedoch 70.000 EUR)
- Bagatellgrenze 3.000 EUR
- Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen
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Antragstellung |
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Sonstiges |
- Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht eingesetzt werden
- Projektlaufzeit max. 12 Monate
- auf Anfrage Nachweis der für die geförderte Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen oder Berufserfahrung
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