Datenschutz: Facebook muss Nutzungsbedingungen anpassen
20.02.2018
Das Landgericht Berlin hat in einem von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren entschieden, dass Facebook mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen europäische Datenschutzvorgaben und das Telemediengesetz verstößt (Landgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2018 – Az. 16 O 341/15). Das Unternehmen muss Teile seiner Nutzungsbedingungen ändern.