Seit 15. Juni: Keine Roaminggebühren mehr in der EU

20.06.2017

Seit 15. Juni: Keine Roaminggebühren mehr in der EU Ab 15.6.2017 entfallen für Reisende in der EU die Roaminggebühren. „Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen“, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. „Die Abschaffung der Roaminggebühren ist einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU.“ Menschen, die in Deutschland leben, sparen schätzungsweise  144 Euro pro Jahr dank der neuen Roamingregeln.

Mit dem Roaming zu Inlandspreisen ist von nun an ist die Mobilkommunikation (Anrufe, SMS und Datendienste) aus einem anderen EU-Land durch den Vertrag abgedeckt, der im Inland abgeschlossen wurde: Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die im EU-Ausland verbraucht werden, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland.

Auch internationale Anrufe auf Reisen fallen unter die neue Verordnung. Wenn man zum Beispiel mit einer deutschen SIM-Karte nach Frankreich reist und von dort aus ein Hotel oder jemanden in Deutschland oder in einem anderen Land innerhalb der EU und des EWR anruft, dann handelt es sich dabei um einen regulierten Roaminganruf für den man nur den Endkundenpreis für inländische Anrufe zahlen muss. Das heißt, man zahlt keine zusätzlichen Gebühren. Alles wird so abgerechnet als würde man in Deutschland eine deutsche Nummer wählen.

Wenn Sie allerdings mit einer deutschen SIM-Karte von Deutschland aus nach Frankreich oder in ein anderes Land innerhalb der EU und des EWR anrufen, dann handelt es sich um einen Internationalen Anruf, für den internationale Tarife gelten. Anrufe von zu Hause ins Ausland, auch innerhalb der EU und des EWR, sind keine Roaminganrufe und nicht reguliert.

Wo gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten in allen 28 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 

In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wird Roaming zu Inlandspreisen kurz nach dem 15. Juni eingeführt. 

Für wen gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten für alle Bürger in der EU dann, wenn die Nutzer mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder Ihr Handy mehr zu Hause nutzen als im Ausland. Dann steht ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen. 

Wie werden die Nutzer informiert?

Die Mobilfunknutzer müssen selbst nichts unternehmen. Ihr Anbieter wird automatisch nach dem 15. Juni 2017 für das EU-Ausland keine weiteren Roamingaufschläge erheben. Die  Anbieter sollten ihre Kunden über die Abschaffung der Roamingaufschläge und die Auswirkungen auf Ihren speziellen Tarif  sowie entsprechende Anpassungen Ihres Vertrags unterrichten. Außerdem werden die Nutzer auch weiterhin per SMS informiert, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten und sich in den Roamingmodus begeben. 

Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen Datendiensten zu Inlandspreisen 

Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand vorsieht, steht dem Nutzer dasselbe auch beim Roaming in der EU zu. Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenzte mobile Datendienste oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht, kann der Anbieter eine Sicherheitsgrenze (angemessene Nutzung oder „Fair Use“) für die Nutzung von Datendiensten beim Roaming anwenden.

In solchen Fällen muss der Anbieter seine Kunden vorab über die Anwendung der Obergrenzen unterrichten und mitteilen, wenn diese Grenzen erreicht wurden. Allerdings ist diese Sicherheitsgrenze so hoch, dass der Roamingbedarf größtenteils oder sogar ganz abgedeckt ist. Darüber hinaus kann das Datenroaming gegen einen kleinen Aufschlag fortgesetzt werden (höchstens 7,70 Euro/GB Daten + MwSt, wobei dieser Betrag schrittweise bis auf 2,50 Euro/GB ab 2022 sinken wird). 

Dank der Initiative der EU-Kommission und der engen Zusammenarbeit der europäischen Institutionen ist es gelungen, die Roaminggebühren seit 2007 für Anrufe und SMS um mehr als 90 Prozent zu senken. Die Gebühren für Datenroaming sind seit 2012 um 96  Prozent gesunken.

Weitere Informationen finden Sie hier....

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland