Neues Verbraucherrecht - was Betreiber von Onlineshops ab 13. Juni 2014 beachten müssen

10.06.2014

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Betreiber von Onlineshops müssen an diesem Tag (auf keinen Fall früher!) ihre rechtlichen Texte anpassen, eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Verbraucher muss mindestens ein zumutbares unentgeltliches Zahlungsmittel zur Auswahl haben.
  • Ab dem 13. Juni 2014 gilt eine einheitliche 14-tägige Widerrufsfrist in ganz Europa (das „Muster-Widerrufsformular“ muss dem Verbraucher vom Händler zur Verfügung gestellt werden).
  • Der Verbraucher muss seinen Widerruf ab Freitag ausdrücklich erklären, die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht dann nicht mehr aus.
  • Zukünftig gilt für beide Seiten eine Frist von 14 Tagen, um empfangene Leistungen zurückzugeben (Ware gegen Geld).
  • Ab Freitag trägt der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung von Waren (der Unternehmer muss den Kunden vorher ordnungsgemäß darüber unterrichtet haben). Unternehmen können die Kosten für die Rücksendung aber auch weiterhin übernehmen (einige große Firmen haben die Kostenübernahme auch nach dem 13. Juni 2014 schon angekündigt).
  • Ausnahmen vom Widerrufsrecht wurden neugeregelt und angepasst.