EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was Unternehmen beachten müssen

26.06.2017

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was Unternehmen beachten müssenWas muss Wer eigentlich Wie bis Wann machen?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist zum 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Sie enthält aber eine Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018. Bis dahin müssen Unternehmen ihre Prozesse an die neuen, höheren Anforderungen anpassen. Und das ist nicht ohne weiteres gemacht, auch wenn hiesigen Unternehmen eine Reihe der Anforderungen aus dem aktuellen deutschen Datenschutzrecht grundsätzlich schon bekannt ist.

Das betrifft insbesondere die Einführung bzw. Aktualisierung eines Datenschutzmanagements. Da Datenschutz und Datensicherheit durch die DS-GVO sehr eng verknüpft sind, müssen auch beide Aspekte bei dem Management berücksichtigt und abgebildet werden.

Es ist also nur noch ein knappes Jahr Zeit, die Vorgaben der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Studien zufolge hat sich jedoch bisher nur ein eher geringer Teil der Unternehmen mit dem Thema befasst.

Die IHK hat deshalb auf ihren Internetseiten eine neue Rubrik eingerichtet, die Sie mit diversen Beiträgen über Grundsätzliches und Spezielles in Sachen „Umsetzung der EU- Datenschutz-Grundverordnung“ informiert.
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Quelle: IHK Halle-Dessau