24.09.2019
Beschlossene Sache: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern!
Der Bundesrat hat zugestimmt: Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll zukünftig erst ab einer Anzahl von 20 Mitarbeitern, statt bisher ab 10, notwendig werden. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Damit werden vor allem kleine Unternehmen, Organisationen und Vereine entlastet.
Seit Mai 2018 sind mit der neuen DSGV alle öffentlichen Stellen und Behörden, aber auch alle nicht öffentlichen Stellen, wie Unternehmen, Betriebe, Vereine gem. § 35 BDSG (neu)/ Art. 37 DSGVO verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn 10 oder mehr Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Der Bundesrat hat am 20.09.2019 dem vom Bundestag zuvor verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Trotz der Anhebung der 10-Personen-Regel müssen alle Betriebe, Vereine etc. sich sich natürlich weiterhin an die Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung halten.
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