Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten

27.12.2017

IHK Halle/Dessau informiert

 
Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verbotenDer Bundestag hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 das "Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" beschlossen. Rechtlicher Hintergrund des Gesetzes ist die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015), die bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Das Gesetzesvorhaben ist damit abgeschlossen.

Ein Teil dieses Gesetzes ist das sogenannte Surcharging-Verbot, wonach Händler gegenüber Endkunden für bestimmte bargeldlose Zahlungsarten keine Gebühren mehr erheben dürfen. Die o. g. EU-Richtlinie schreibt dies insbesondere für Überweisungen, Lastschriften und Kreditkartenzahlungen, deren Gebührenhöhe reguliert ist, vor. Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (BT-Drs. 18/11495, S. 83) dürfen für „besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel“ keine kostendeckenden Aufschläge mehr vereinbart werden. Mehr dazu lesen Sie bitte hier...