Smarte Haushaltsgeräte: Angaben zum Datenschutz beachten

14.12.2017

TÜV Rheinland gibt Empfehlungen

Smarte Haushaltsgeräte: Angaben zum Datenschutz beachtenDie Spülmaschine, die auf Knopfdruck Tabs nachbestellt, wenn sie zur Neige gehen, ist nur ein Beispiel für das intelligente Zuhause. Verbraucher können heute per App kontrollieren, ob sie den Herd ausgeschaltet haben oder das Waschmaschinenprogramm beendet ist. Geräte lassen sich aus der Ferne steuern oder starten nur, wenn der Strom günstig ist. Sie können Energie sparen und das Leben vereinfachen.

Funktionstüchtig auch ohne Internet?

„Bisher haben Kunden nur ein Gerät gekauft. Jetzt erhalten sie zusätzlich noch den dazugehörigen Online-Service. Das sind quasi zwei Produkte. Deswegen sollten Verbraucher beim Kauf auch einiges beachten“, sagt Günter Martin, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. Zunächst müssen die technischen Voraussetzungen stimmen. In der Regel reicht ein vorhandenes WLAN-Netzwerk aus. Möchte der Verbraucher aber eine smarte Waschmaschine im Keller installieren, sollte geprüft werden, ob die Signalstärke bis dahin ausreicht. Da viele Verbraucher die Online-Features gar nicht erst nutzen wollen, sollte das Gerät auch ohne Internetverbindung funktionieren. „Sofern die dazugehörige App kostenlos ist, ist es empfehlenswert, sie vor der Anschaffung des Gerätes herunterzuladen und anzuschauen oder sich die entsprechenden Bewertungen im App-Store durchzulesen“, rät Günter Martin.

Auf Datenschutz achten

Viel Wert sollten Verbraucher auf Datenschutz legen. Die App sollte immer passwortgeschützt sein und der Hersteller transparent über den Umgang mit Daten berichten. Die beiden TÜV Rheinland-Zertifikate „Protected Privacy IoT Product“ und „Protected Privacy IoT Service“ zeigen, dass ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit bei smarten Haushaltsgeräten vorhanden ist. Sie bewerten die Geräte, deren Datenübertragung und den sicheren Umgang des Herstellers mit den Daten. „Es hilft nicht, sich auf bekannte Herstellernamen zu verlassen. Viele Unternehmen sind neu auf dem Software-Gebiet und garantieren nicht automatisch ein seriöses Zusammenspiel zwischen Gerät und Online-Service“, so der Experte.

Quelle: TÜV Rheinland