Online-Handel: Aktuelles BGH-Urteil zu Zahlungsarten
15.08.2017
Online-Händler haben auf Ihren Portalen zahlreiche Vorgaben und Gesetze zu beachten, zum Beispiel zu den Zahlungsmöglichkeiten. Ein aktueller Fall hatte die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen: Die DB Vertrieb GmbH hatte bisher auf ihrer Reiseplattform "start.de" nur die „Sofortüberweisung“ als kostenlose Zahlungsart den Kunden angeboten. Bei der Kreditkartenzahlung wurde eine Gebühr verlangt. Bei der Sofortüberweisung mussten Kunden Ihre Bankdaten mit PIN und TAN in einem Dialogfenster eines Drittunternehmens eingeben. Ist das rechtens? Der BGH beschäftigte sich mit dem Fall. Wie das Urteil ausfiel können Sie hier lesen...