Ab 27.09.2026: Neue UWG-Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

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Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie im UWG. Insbesondere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Webseiten und in der Werbung werden damit deutlich stärker reglementiert.

Unternehmen sollten deshalb ihre Website und Werbeaussagen überprüfen. Besonders kritisch können pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ sein, wenn diese nicht ausreichend konkretisiert und belegt werden.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie insbesondere Produktseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbetexte sowie verwendete Siegel und Umweltversprechen. Aussagen sollten möglichst konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.

EmpCo Website-Schnellcheck

Wir durchsuchen Ihre Website anhand einer standardisierten Checkliste nach typischen auffälligen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und zeigen mögliche Prüfstellen auf.

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Im vorhandenen Leistungskontingent enthalten. Zusätzlicher Aufwand wird vorab abgestimmt. Erforderliche Anpassungen können anschließend ebenfalls im Rahmen der Flat beauftragt werden.

Der Schnellcheck stellt keine Rechtsberatung und keine abschließende rechtliche Bewertung dar.

 

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